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Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Meinecke Kreuzfahrten & Touristik GmbH
für die Vermittlung von Reiseleistungen und Pauschalreisen

Stand: Mai 2026

Präambel

Die Meinecke Kreuzfahrten & Touristik GmbH, In Wennebostel 8, 30900 Wedemark, nachfolgend „Reisebüro" oder „Meinecke", vermittelt ausschließlich Reiseleistungen und Pauschalreisen zwischen Kunden und den jeweiligen Reiseveranstaltern, Reedereien, Fluggesellschaften, Hotels, Transferunternehmen, Versicherern oder sonstigen Leistungsträgern, nachfolgend gemeinsam „Anbieter".

Meinecke wird ausschließlich als Reisevermittler im Sinne des § 651v BGB tätig. Eigene Reiseveranstaltungen sowie die Vermittlung verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651w BGB werden nicht angeboten. Meinecke betreibt auch kein verbundenes Online-Buchungsverfahren im Sinne des § 651c BGB.

Der Vertrag über die Durchführung der Reiseleistung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande. Diese AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Meinecke hinsichtlich der Vermittlungstätigkeit.

Für den vermittelten Reisevertrag gelten ergänzend die vorvertraglichen Informationen, Reisebestätigungen, Leistungsbeschreibungen und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters, soweit diese wirksam einbezogen wurden.

Teil A — Vermittlungsbedingungen

1. Anwendungsbereich und Begriffe

1.1  Diese Bedingungen gelten für alle Vermittlungsleistungen von Meinecke, unabhängig davon, ob der Vermittlungsauftrag persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, über die Website oder über andere elektronische Kommunikationsmittel erteilt wird.

1.2  Kunde im Sinne dieser Bedingungen ist die Person, die Meinecke den Vermittlungsauftrag erteilt. Reisender ist jede Person, die an der vermittelten Reiseleistung teilnimmt. Kunde und Reisender können identisch sein.

1.3  Meinecke vermittelt fremdveranstaltete Pauschalreisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB oder einzelne Reiseleistungen. Welche Rolle im Einzelfall vorliegt, ergibt sich aus der vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellten Information; bei Pauschalreisen wird das Formblatt nach Anlage 11 zu Art. 250 § 2 EGBGB übergeben.

2. Rolle als Vermittler

2.1  Meinecke wird ausschließlich als Vermittler tätig. Die Durchführung der vermittelten Reiseleistung, insbesondere Beförderung, Unterbringung, Verpflegung, Reiseleitung, Kreuzfahrtleistung, Landausflug, Transfer oder Versicherungsleistung, ist alleinige Pflicht des jeweiligen Anbieters.

2.2  Angaben zu vermittelten Leistungen beruhen regelmäßig auf den Informationen des jeweiligen Anbieters. Sie stellen keine eigene Garantie von Meinecke für die Durchführung oder Beschaffenheit der Reiseleistung dar.

2.3  Werden mehrere Leistungen verschiedener Anbieter vermittelt, kommen rechtlich selbständige Verträge mit unterschiedlichen Anbietern zustande. Meinecke stellt für jede einzelne vermittelte Reiseleistung eine getrennte Vertragsbestätigung und Rechnung aus. Änderungen, Umbuchungen oder Stornierungen einer Leistung erfassen andere Leistungen nicht.

2.4  Meinecke betreibt kein verbundenes Online-Buchungsverfahren im Sinne des § 651c BGB. Eine Weitergabe von Buchungsdaten an Drittanbieter zu deren Vertragsanbahnung erfolgt nicht.

3. Abschluss des Vermittlungsvertrages und des vermittelten Reisevertrages

3.1  Mit dem Buchungsauftrag bietet der Kunde Meinecke den Abschluss eines Vermittlungsvertrages verbindlich an. Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, wenn Meinecke den Auftrag annimmt, bearbeitet, eine Buchungsbestätigung übermittelt oder die Buchung an den Anbieter weiterleitet.

3.2  Der vermittelte Reisevertrag kommt erst nach Maßgabe der Bedingungen des jeweiligen Anbieters zustande, insbesondere durch dessen Annahme oder Buchungsbestätigung oder durch Bestätigung von Meinecke im Namen des Anbieters.

3.3  Bei Buchungen über die Website gibt der Kunde durch Anklicken der mit „Zahlungspflichtig buchen" oder „Verbindlich buchen" beschrifteten Schaltfläche ein verbindliches Vertragsangebot ab. Unmittelbar oberhalb dieser Schaltfläche werden die wesentlichen Merkmale der Reiseleistung, der Gesamtpreis einschließlich aller Steuern und Abgaben sowie sonstiger Kosten klar und verständlich in hervorgehobener Weise angezeigt. Vor Abgabe des Buchungsauftrags kann der Kunde seine Eingaben prüfen und berichtigen.

3.4  Verfügbarkeiten, Preise, Kabinenkategorien, Flugzeiten und sonstige Angaben stehen bis zur verbindlichen Bestätigung durch den Anbieter unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und der Annahme durch den jeweiligen Anbieter. Die Darstellung der Reiseleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Ein Vertragsschluss erfolgt erst durch die ausdrückliche Annahme (Buchungsbestätigung) durch den Anbieter.

4. Mitreisende, Vollmacht und Kundendaten

4.1  Meldet der Kunde weitere Reisende an, handelt er für diese nur, soweit er hierzu bevollmächtigt ist. Der Kunde hat die Mitreisenden über die für sie geltenden Vertragsunterlagen, Anbieterbedingungen, Einreisebestimmungen und sonstigen Reiseinformationen zu informieren.

4.2  Eine eigene Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des Reisepreises oder sonstiger Kosten für mitangemeldete Reisende besteht nur, wenn der Kunde diese Verpflichtung ausdrücklich und gesondert übernommen hat oder eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung besteht.

4.3  Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Buchung erforderlichen Daten vollständig und zutreffend anzugeben, insbesondere Vor- und Nachnamen gemäß Reisedokument, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, Kontaktdaten, Passdaten, besondere Bedürfnisse sowie medizinische oder mobilitätsbezogene Angaben, soweit diese für die Reise erheblich sind.

4.4  Entstehen aufgrund vom Kunden zu vertretender unrichtiger oder unvollständiger Angaben Mehrkosten, Umbuchungs- oder Stornogebühren des Anbieters, kann Meinecke diese in tatsächlich entstandener Höhe an den Kunden weitergeben.

5. Buchungsbestätigung, Rechnung und Prüfungspflichten

5.1  Der Kunde ist gehalten, Buchungsbestätigung, Rechnung, Reiseunterlagen und sonstige Dokumente unverzüglich nach Zugang auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen, insbesondere Namen, Reisedaten, Schiff, Kabinenkategorie, Flug- und Transferdaten, Hotelangaben, Versicherungsumfang, Zahlungsfristen und besondere Kundenwünsche. Diese Prüfung dient der schnellen Korrektur etwaiger Fehler. Sie ist eine Obliegenheit; gesetzliche Mängel- und Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.

5.2  Erkennbare Unrichtigkeiten oder fehlende Unterlagen sind Meinecke unverzüglich mitzuteilen, damit eine Korrektur veranlasst werden kann.

5.3  Soweit verspätete Hinweise zu vermeidbaren Mehrkosten führen und der Kunde die Verspätung zu vertreten hat, können diese Kosten nach Maßgabe der Anbieterbedingungen oder gesetzlichen Vorschriften dem Kunden belastet werden.

6. Vorvertragliche Informationen und Anbieterbedingungen

6.1  Bei der Vermittlung von Pauschalreisen erhält der Kunde vor Abgabe seiner Vertragserklärung das gesetzlich vorgeschriebene Formblatt nach Anlage 11 zu Art. 250 § 2 EGBGB sowie die weiteren Informationen nach § 651v Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 250 §§ 1–3 EGBGB. Diese Informationen werden in Textform übermittelt.

6.2  Der Kunde erhält vor Vertragsschluss die für die jeweilige Buchung maßgeblichen Anbieterbedingungen, soweit diese vom Anbieter bereitgestellt werden und wirksam einbezogen werden sollen.

6.3  Sonderwünsche des Kunden, etwa Kabinenlage, Sitzplatzwünsche, Tischzeiten, medizinische Anforderungen, Barrierefreiheit, Verpflegungswünsche oder besondere Betreuung, leitet Meinecke an den Anbieter weiter. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich bestätigt werden.

7. Zahlung, Sicherungsschein und Rücklastschriften

7.1  Soweit Meinecke Zahlungen entgegennimmt oder Rechnungen übermittelt, handelt es im Namen und für Rechnung des jeweiligen Anbieters. Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise richten sich nach den wirksam einbezogenen Zahlungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

7.2  Bei vermittelten Pauschalreisen wird der Sicherungsschein des Reiseveranstalters nach § 651r BGB i.V.m. Art. 252 EGBGB dem Kunden vor jeder Anzahlung in Textform übermittelt. Anzahlungen sind erst nach Zugang des Sicherungsscheins fällig.

7.3  Die verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden im Buchungsprozess oder in der Rechnung mitgeteilt. Bei kurzfristigen Buchungen kann der gesamte Reisepreis sofort fällig werden, wenn dies in den Bedingungen des Anbieters vorgesehen ist.

7.4  Wählt der Kunde eine Zahlung per SEPA-Lastschrift, erteilt er ein SEPA-Basislastschriftmandat. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen (1) Tag vor Belastung verkürzt.

7.5  Kosten, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift, Nichteinlösung oder fehlgeschlagenen Zahlung entstehen, können dem Kunden in tatsächlich entstandener Höhe berechnet werden.

7.6  Bei verspäteter oder unvollständiger Zahlung kann der jeweilige Anbieter nach Maßgabe seiner Bedingungen vom Vertrag zurücktreten, Leistungen verweigern oder Stornokosten berechnen. Meinecke haftet nicht für Folgen verspäteter Zahlung, soweit diese vom Kunden zu vertreten sind.

8. Reiseunterlagen, Online-Check-in und Bordmanifest

8.1  Der Kunde ist verpflichtet, die für die Reise erforderlichen Angaben rechtzeitig, vollständig und zutreffend zu machen. Bei Kreuzfahrten betrifft dies insbesondere Bordmanifest, Passdaten, Notfallkontakte, Gesundheitsangaben, Visaangaben sowie sonstige von Reedereien oder Behörden verlangte Informationen.

8.2  Soweit für die Kreuzfahrt ein Online-Check-in, ein Bordmanifest, eine Registrierung bei der Reederei oder ein Upload von Dokumenten erforderlich ist, ist der Kunde für die rechtzeitige und vollständige Durchführung verantwortlich, sofern Meinecke diese Leistung nicht ausdrücklich als gesonderten Service übernommen hat.

8.3  Reiseunterlagen werden in der Regel nach vollständiger Zahlung und Freigabe durch den Anbieter elektronisch übermittelt. Erhält der Kunde die Reiseunterlagen nicht bis zu dem vom Anbieter genannten Zeitpunkt oder spätestens wenige Tage vor Reisebeginn, hat er Meinecke unverzüglich zu informieren.

9. Umbuchung, Namensänderung, Rücktritt und Stornierung

9.1  Die Möglichkeit und die Folgen von Rücktritt, Umbuchung, Namensänderung, Terminänderung, Personenänderung oder sonstiger Vertragsänderung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Stornogebühren des jeweiligen Anbieters können je nach Reiseart und Zeitpunkt des Rücktritts bis zu 100 % des Reisepreises betragen. Bei Pauschalreisen gilt § 651h Abs. 2 BGB; der Reisende kann die Berechnung des Anbieters überprüfen lassen.

9.2  Erklärungen zu Rücktritt, Umbuchung oder sonstigen Änderungen sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Für Pauschalreisen kann der Kunde entsprechende Erklärungen auch gegenüber Meinecke abgeben; Meinecke leitet diese unverzüglich an den Veranstalter weiter.

9.3  Meinecke berechnet dem Kunden keine pauschale eigene Bearbeitungsgebühr allein für die Entgegennahme oder Weiterleitung von Rücktritts-, Umbuchungs- oder Änderungserklärungen. Tatsächlich anfallende Kosten des jeweiligen Anbieters können nach Maßgabe der Anbieterbedingungen weitergegeben werden.

9.4  Übernimmt Meinecke auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss zusätzliche Serviceleistungen, die über die gesetzliche Vermittlungs- und Weiterleitungstätigkeit hinausgehen, kann hierfür ein gesondertes Serviceentgelt vereinbart werden. Ein solches Entgelt wird dem Kunden vor Beauftragung klar mitgeteilt und nur berechnet, wenn der Kunde die Zusatzleistung ausdrücklich beauftragt.

9.5  Meinecke empfiehlt den Abschluss geeigneter Reiseversicherungen, insbesondere einer Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch- und Auslandskrankenversicherung.

10. Pass-, Visa-, Einreise-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

10.1  Der Kunde ist für die Einhaltung der für die Reise geltenden Pass-, Visa-, Einreise-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen verantwortlich. Dies gilt auch für mitreisende Personen, für die der Kunde die Buchung vornimmt.

10.2  Meinecke erteilt im Rahmen seiner gesetzlichen Informationspflichten gewissenhaft Auskunft über die jeweils maßgeblichen Einreise- und Gesundheitsbestimmungen. Angaben erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anders mitgeteilt, unter der Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit und eines gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland.

10.3  Reisende mit anderer Staatsangehörigkeit, mehrfacher Staatsangehörigkeit, besonderem Aufenthaltsstatus oder abweichendem Wohnsitz haben Meinecke hierüber rechtzeitig zu informieren.

10.4  Kosten und Nachteile aus der Nichteinhaltung der Bestimmungen, insbesondere Beförderungsverweigerung, Nichtzulassung zur Einschiffung, Rücktrittskosten oder Mehrkosten, gehen zu Lasten des Kunden, soweit sie nicht auf einer schuldhaften Falsch- oder Nichtinformation durch Meinecke beruhen.

10.5  Meinecke haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung oder den Zugang notwendiger Visa, Genehmigungen oder sonstiger behördlicher Dokumente durch zuständige Stellen, soweit Meinecke die Verzögerung oder Nichterteilung nicht zu vertreten hat.

11. Besondere Hinweise für Kreuzfahrten

11.1  Bei Kreuzfahrten können besondere Anforderungen der Reedereien, Hafenbehörden und Zielstaaten gelten. Hierzu zählen Passgültigkeit, Visa, Impf- und Gesundheitsnachweise, Schwangerschaftsregelungen, Altersgrenzen für Minderjährige, besondere Anforderungen bei eingeschränkter Mobilität, medizinische Tauglichkeit, Mitnahme von Medikamenten, Gepäckregelungen und Sicherheitsvorschriften.

11.2  Der Kunde hat besondere Umstände, die für die Durchführung der Reise erheblich sein können, vor Buchung mitzuteilen, insbesondere eingeschränkte Mobilität, Rollstuhl- oder Hilfsmittelbedarf, Schwangerschaft, relevante Erkrankungen, Dialyse- oder Sauerstoffbedarf, Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeiten und die Mitnahme medizinischer Geräte.

11.3  Meinecke leitet entsprechende Angaben und Wünsche an den Anbieter weiter. Die Entscheidung über Annahme, Beförderung, Einschiffung, besondere Betreuung oder Bereitstellung bestimmter Leistungen liegt beim jeweiligen Anbieter.

11.4  Die Rechte von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität nach der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr bleiben unberührt.

12. Reiseversicherungen und Versicherungsvermittlung

12.1  Meinecke empfiehlt den Abschluss geeigneter Versicherungen, insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung, Reiseabbruchversicherung, Auslandskrankenversicherung sowie gegebenenfalls Gepäck- oder Notfallversicherung.

12.2  Meinecke ist nach § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO als Annexvermittler tätig und vermittelt ausschließlich Versicherungen, die die Reiseleistung ergänzen. Die Erstinformation nach § 11 VersVermV wird dem Kunden spätestens vor Abgabe seiner Vertragserklärung in Textform zur Verfügung gestellt. Sie enthält insbesondere die Statusangabe, die Anschrift, die Beschwerdestellen (Versicherungsombudsmann e.V., Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / BaFin) sowie Angaben zu etwaigen Beteiligungen.

12.3  Der Abschluss einer Versicherung ist freiwillig. Unterbleibt der Abschluss, trägt der Reisende die entsprechenden finanziellen Risiken selbst.

13. Mängelanzeige, Reklamationen und Weiterleitungspflichten

13.1  Treten während der Reise Mängel auf, sollte der Reisende diese unverzüglich dem Reiseveranstalter, der örtlichen Reiseleitung, der Reederei, dem Hotel, der Fluggesellschaft oder dem sonst zuständigen Leistungsträger anzeigen und Abhilfe verlangen.

13.2  Der Reisende kann Mängelanzeigen und sonstige Erklärungen bezüglich der Erbringung der Reiseleistungen auch gegenüber Meinecke abgeben (§ 651v Abs. 4 BGB). Meinecke nimmt solche Erklärungen entgegen und leitet sie unverzüglich an den zuständigen Veranstalter oder Leistungsträger weiter.

13.3  Eine rechtliche Beratung zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Veranstaltern oder Leistungsträgern schuldet Meinecke nicht. Die Pflicht zur Entgegennahme und Weiterleitung nach § 651v Abs. 4 BGB bleibt unberührt.

14. Haftung

14.1  Meinecke haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

14.2  Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Meinecke auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

14.3  Meinecke wird ausschließlich als Vermittler tätig und haftet nicht für die Durchführung der vermittelten Reiseleistung durch den jeweiligen Anbieter. Die Haftung für eigene Beratungs-, Informations-, Vermittlungs-, Inkasso-, Weiterleitungs- oder Buchungsfehler bleibt unberührt.

14.4  Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.

14.5  Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Meinecke.

15. Kein Widerrufsrecht bei Online-, Telefon- und E-Mail-Buchungen von Reiseleistungen

15.1  Bei online, telefonisch, per E-Mail oder sonst im Fernabsatz gebuchten vermittelten Reiseleistungen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies gilt insbesondere für Beförderungs- und Beherbergungsleistungen einschließlich Kreuzfahrten sowie für Pauschalreisen mit spezifischem Termin oder Zeitraum.

15.2  Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Pauschalreiseverträgen kann ein Widerrufsrecht nach § 651l Abs. 2 BGB bestehen. Soweit ein solches Widerrufsrecht besteht, wird der Kunde gesondert hierüber belehrt.

15.3  Ein gesetzliches oder vertragliches Rücktritts-, Storno- oder Umbuchungsrecht nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters bleibt unberührt.

16. Datenschutz und elektronische Kommunikation

16.1  Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Meinecke, abrufbar unter: https://www.mykreuzfahrt.de/datenschutz.

16.2  Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass buchungsbezogene Kommunikation per E-Mail oder über andere vom Kunden angegebene Kommunikationswege erfolgen kann, soweit keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.

16.3  Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebenen Kontaktdaten zutreffend sind und dass E-Mails empfangen werden können.

17. Vertragstextspeicherung und technische Schritte bei Online-Buchungen

17.1  Bei Online-Buchungen kann der Kunde seine Eingaben vor Abgabe des Buchungsauftrags überprüfen und berichtigen. Die technischen Schritte der Buchung ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsstrecke.

17.2  Der Vertragstext, diese AGB, die Anbieterbedingungen, die vorvertraglichen Informationen einschließlich des Formblatts nach Anlage 11 zu Art. 250 § 2 EGBGB sowie der Sicherungsschein werden dem Kunden mit der Buchungsbestätigung per E-Mail in einer dauerhaften Form (PDF) übermittelt. Der Kunde wird gebeten, diese Unterlagen dauerhaft zu speichern.

17.3  Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung, soweit im Einzelfall nichts anderes angegeben ist.

18. Verbraucherstreitbeilegung

18.1  Meinecke ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 3 VSBG). Wir verweisen auf die europäische Onlinestreitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) nach Art. 14 Abs. 1 der ODR-Verordnung (EU Nr. 524/2013, http://ec.europa.eu/consumers/odr)

19. Schlussbestimmungen, Recht und Gerichtsstand

19.1  Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

19.2  Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegen oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz von Meinecke.

19.3  Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.

Stand dieser Bedingungen: Mai 2026.

Teil B — Ergänzende Bedingungen für Geschenkgutscheine

20. Anwendungsbereich für Gutscheine

20.1  Soweit Meinecke Geschenkgutscheine verkauft, gelten hierfür ergänzend die nachstehenden Bedingungen. Anbieterin und Ausstellerin des Gutscheins ist die Meinecke Kreuzfahrten & Touristik GmbH.

20.2  Der Gutschein begründet einen Anspruch auf Anrechnung des Gutscheinwertes auf eine nach Maßgabe dieser Bedingungen zulässige Buchung. Er begründet keinen Anspruch auf Abschluss eines bestimmten Reisevertrages oder auf Verfügbarkeit bestimmter Leistungen.

21. Vertragsschluss, Zahlung und Lieferung

21.1  Der Kaufvertrag über einen Gutschein kommt zustande, wenn der Kunde eine verbindliche Gutscheinbestellung abgibt und Meinecke diese bestätigt oder den Gutschein bereitstellt.

21.2  Der Gutscheinbetrag ist sofort fällig. Der Gutschein wird in der Regel nach vollständigem Zahlungseingang digital per E-Mail bereitgestellt.

22. Einlösung, Übertragbarkeit, Gültigkeit

22.1  Gutscheine können nur für Buchungen eingelöst werden, die direkt bei Meinecke oder über die von Meinecke betriebenen Buchungswege vorgenommen werden.

22.2  Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen. Eine Teileinlösung ist möglich. Restguthaben werden nicht verzinst.

22.3  Gutscheine sind übertragbar, sofern sie nicht ausdrücklich personengebunden ausgestellt wurden. Der Kunde ist für die sichere Verwahrung des Gutscheincodes verantwortlich.

22.4  Gutscheine sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs gültig, soweit auf dem Gutschein keine abweichende, längere Frist angegeben ist.

23. Widerruf beim Gutscheinkauf

23.1  Verbrauchern steht beim Kauf eines Gutscheins im Fernabsatz ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular wird vor Vertragsschluss in Textform übermittelt und ist als Anlage B-1 dieser AGB beigefügt.

23.2  Ist ein Gutschein bereits ganz oder teilweise eingelöst, erfolgt eine etwaige Rückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften und den Bedingungen des dadurch geschlossenen Reisevertrages.

Teil C — Ergänzende Bedingungen für Veranstaltungen

24. Anwendungsbereich für Veranstaltungen

24.1  Diese ergänzenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen, die von Meinecke organisiert oder in Zusammenarbeit mit Partnern durchgeführt werden, etwa Informationsveranstaltungen, Schiffsbesichtigungen, Kundenevents oder Webinare.

24.2  Soweit die Veranstaltung selbst Bestandteil einer vermittelten Reiseleistung oder Pauschalreise ist, gelten vorrangig die hierfür maßgeblichen Reise- und Anbieterbedingungen.

25. Anmeldung und Vertragsschluss

25.1  Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über die in der Einladung oder im Buchungsprozess angegebenen Wege. Ein Vertrag über die Teilnahme kommt zustande, wenn Meinecke die Anmeldung bestätigt oder die Teilnahme anderweitig verbindlich zusagt.

25.2  Ist die Teilnehmerzahl begrenzt oder eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich, wird hierauf in der Einladung oder vor Vertragsschluss hingewiesen.

26. Teilnahmegebühren, Rücktritt und Absage

26.1  Soweit für die Teilnahme eine Gebühr anfällt, werden Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise vor Anmeldung mitgeteilt.

26.2  Rücktritts- und Stornobedingungen werden dem Kunden vor Anmeldung mitgeteilt. Fehlt eine besondere Regelung, kann der Kunde seine Teilnahme bis zum Beginn der Veranstaltung absagen; gesetzliche Ansprüche von Meinecke bleiben unberührt.

26.3  Meinecke kann eine Veranstaltung nur aus sachlichem Grund absagen oder verschieben, insbesondere bei (a) Nichterreichen einer zuvor mitgeteilten Mindestteilnehmerzahl, (b) Ausfall eines maßgeblichen Referenten ohne zumutbaren Ersatz, (c) behördlichen Anordnungen oder (d) höherer Gewalt. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall unverzüglich vollständig erstattet, soweit keine Ersatzveranstaltung vereinbart wird.

27. Foto-, Video- und Tonaufnahmen bei Veranstaltungen

27.1  Soweit bei Veranstaltungen Foto-, Video- oder Tonaufnahmen gefertigt werden, weist Meinecke vor Beginn deutlich darauf hin (Aushang, Einladung). Teilnehmende können der Aufnahme widersprechen; Mechanismen hierfür werden vor Ort bereitgestellt (z.B. farbige Bändchen, gesonderte Bereiche).

27.2  Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmende erkennbar im Mittelpunkt stehen, erfolgt nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis oder einer gesonderten Einwilligung. Datenschutzrechtliche Informationen bleiben unberührt.

Anhang — Übersicht der Serviceentgelte

Nachfolgend finden Sie die Übersicht der Serviceentgelte der Meinecke Kreuzfahrten & Touristik GmbH für zusätzliche, über die gesetzliche Vermittlungs- und Weiterleitungstätigkeit hinausgehende Dienstleistungen gemäß Ziffer 9.4 dieser Bedingungen. Diese Entgelte werden ausschließlich berechnet, wenn Sie die jeweilige Zusatzleistung ausdrücklich und gesondert beauftragen.

Dienstleistung / Serviceleistung Beschreibung Entgelt (inkl. MwSt.)
1. Beratung, Ausarbeitung & Individualreisen
Ausarbeitung individueller Vor- / Nachprogramme Maßgeschneiderte Planung von Transfers, Hotelaufenthalten und privaten Ausflügen außerhalb des Reederei-Programms. 85,00 € pro Vorgang
Nur-Flug-Vermittlung Recherche, Buchung und Sitzplatzreservierung von Linienflügen unabhängig von einer Pauschalreise / einem Reederei-Kontingent. 45,00 € pro Ticket
2. Administrative Sonderleistungen & Support
Bordmanifest- & Online-Check-In-Service Vollständige Übernahme der Datenerfassung, Manifest-Erstellung und Dokumentenuploads im System des Anbieters durch unser Büro. 25,00 € pro Kabine
Unterstützung bei Visa- & Einreiseanträgen Administrative Hilfestellung bei der Eingabe für elektronische Einreisegenehmigungen (z.B. ESTA, exkl. behördlicher Gebühren). 35,00 € pro Person
Nachträgliche manuelle Buchung von Zusatzleistungen Manuelle Nachbuchung von Landausflügen, Wellness-Optionen oder Spezialitätenrestaurants nach Ticketausstellung. 15,00 € pro Leistung
3. Vertragliche Änderungen & Umbuchungen auf Kundenwunsch
Umbuchung / Kabinen-Up- oder Downgrade Bearbeitung von Termin-, Schiffs- oder Routenänderungen auf Wunsch des Kunden (zzgl. anfallender Gebühren des Leistungsträgers). 50,00 € pro Vorgang
Nachträgliche Namenskorrektur / Personenwechsel Abwicklung von Namensänderungen bei Schreibfehlern oder Übertragung der Reise auf eine Ersatzperson (zzgl. Gebühren der Reederei/Airline). 40,00 € pro Person
Postalischer Dokumentenversand (auf ausdrücklichen Wunsch) Physischer Druck und postalischer Versand der Reiseunterlagen (Standardbereitstellung erfolgt kostenfrei auf digitalem Weg), sofern die Reederei / der Veranstalter nur digitale Unterlagen bereitstellen. 10,00 € pro Versand

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