Reiseveranstalter für den deutschsprachigen Markt ist die Inter-Connect GmbH, die Princess Cruises hier seit vielen Jahren vertritt. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung zustande – die Anmeldung selbst ist noch kein Vertragsschluss. Unverbindliche Optionen auf eine Wunschkabine sind möglich und gelten in der Regel drei Kalendertage.
Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 25 Prozent des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu leisten, ohne dass noch einmal gesondert aufgefordert wird. Wer weniger als 30 Tage vor Reiseantritt bucht, zahlt den gesamten Reisepreis sofort mit der Bestätigung.
Gezahlt wird per SEPA-Lastschriftmandat oder Kreditkarte; akzeptiert werden Mastercard, Visa und American Express. Bei American Express kommt eine Bearbeitungsgebühr von einem Prozent des Reisepreises hinzu. Wird eine erteilte Lastschriftermächtigung zurückgezogen oder eine Kreditkartenbelastung unberechtigt reklamiert, fallen die Bankgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 100 Euro an.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Pauschalreisen auch dann nicht, wenn im Fernabsatz gebucht wurde. Ein Rücktritt ist aber jederzeit vor Reisebeginn möglich; maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung, bei Buchung über ein Reisebüro genügt die Erklärung dort. Berechnungsgrundlage der Entschädigung ist der Kreuzfahrtpreis einschließlich Hafengebühren und Steuern. Für Princess Cruises gilt:
- bis 60 Tage vor Abreise: 20 %, mindestens 100 € pro Person
- 59 bis 45 Tage vor Abreise: 30 %, mindestens 100 € pro Person
- 44 bis 15 Tage vor Abreise: 60 %
- 14 bis 8 Tage vor Abreise: 80 %
- ab 7 Tage vor Abreise: 90 %
- bei Nichtantritt der Reise: 95 %
Für den Sondertarif Princess Deal gilt eine eigene Staffel: bis 45 Tage vor Abreise 30 %, mindestens 100 € pro Person, danach 60 %, 80 %, 90 % und bei Nichtantritt 95 % zu denselben Fristen. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt behandelt, eine anteilige Erstattung nicht genutzter Leistungen gibt es nicht.
Umbuchungen werden grundsätzlich wie eine Stornierung mit anschließender Neubuchung behandelt und lösen die genannten Sätze aus. In engen Grenzen ist eine echte Umbuchung möglich: nur einmal, nur wenn kein Sonderangebot gebucht wurde, nur innerhalb der von der Reederei gesetzten Frist und nur auf eine Reise, die binnen zwölf Monaten nach dem ursprünglichen Termin beginnt – bei Weltreisen binnen sechs Monaten. Dafür wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro pro Person berechnet, zuzüglich möglicher Mehrkosten von Fluggesellschaft oder Hotel.
Statt zu stornieren lässt sich eine Ersatzperson benennen, die die Reiseerfordernisse erfüllt. Das ist bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn möglich und in Textform zu erklären; für die Namensänderung fallen 50 Euro pro Person an, dazu die tatsächlichen Mehrkosten bei Fluggesellschaften und Hotels. Nach dieser Frist bleibt nur die Stornierung.
Weil die Entschädigungssätze früh und deutlich steigen, ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sinnvoll – ebenso einer Auslandsreise-Krankenversicherung, weil die medizinische Versorgung an Bord kostenpflichtig ist. Für die Kundengeldabsicherung besteht ein Sicherungsschein, der mit der Reisebestätigung ausgehändigt wird.
Maßgeblich sind in jedem Fall die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Reisebedingungen, die Ihnen vor Vertragsabschluss übermittelt werden.