Vertragspartner und Reiseveranstalter ist die HAL Services B.V. mit Sitz in Rotterdam, die unter dem Markennamen Seabourn auftritt. Es gilt europäisches Pauschalreiserecht.
Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung von 15 Prozent des Reisepreises fällig — ein niedriger Satz im Vergleich zu den üblichen 20 bis 25 Prozent. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen.
Bei einem Rücktritt gilt folgende Staffel:
- bis 50 Tage vor Abreise: der Anzahlungsbetrag
- 49 bis 30 Tage: 30 Prozent
- 29 bis 22 Tage: 40 Prozent
- 21 bis 15 Tage: 60 Prozent
- 14 bis 1 Tag: 80 Prozent
- bei Nichterscheinen zur Abreise: 95 Prozent
Solange Sie also mehr als sieben Wochen vor Abreise absagen, bleibt es bei den 15 Prozent Anzahlung. Danach steigt die Kurve zügig. Ihnen bleibt in jedem Fall der Nachweis offen, dass tatsächlich kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; umgekehrt kann der Veranstalter eine höhere, konkret belegte Entschädigung fordern.
Eine Umbuchung ist kein Recht, sondern eine Kulanzfrage — und an enge Bedingungen geknüpft: Sie ist nur bis 90 Tage vor Abfahrt möglich, nur einmal, und nur auf eine Reise, die binnen sechs Monaten nach dem ursprünglichen Termin beginnt und teurer ist. Dafür fallen 100 Euro pro Person an, dazu Gebühren Dritter, etwa von Fluggesellschaften. Rabatte und Sonderkonditionen lassen sich nicht mitnehmen.
Günstiger ist der Weg über eine Ersatzperson: Das Recht, einen Dritten in den Vertrag eintreten zu lassen, besteht gesetzlich; die Umschreibung kostet 50 Euro zuzüglich etwaiger Gebühren von Fluggesellschaften. Reine Namenskorrekturen, bei denen die Person dieselbe bleibt, sind jederzeit vor Reiseantritt möglich und werden nach Aufwand berechnet.
Erhöht der Veranstalter den Reisepreis um mehr als 8 Prozent, können Sie vom Vertrag zurücktreten.